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Ärztinnen dokumentieren Qualitätsstandards am Laptop im Rahmen der DGAV-Zertifizierung

Neue Anforderungen für anerkannte Chirurginnen und Chirurgen: Fortbildungs- & Mitwirkungspflicht angepasst

Im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der Zertifizierungsanforderungen wurden zentrale Regelungen für anerkannte Chirurginnen und Chirurgen angepasst. Die Änderungen betreffen insbesondere die Fortbildungsverpflichtung sowie die Mitwirkungspflicht.

Fortbildungsverpflichtung: Nachweis von 16 CME-Punkten pro Jahr

Der bisherige § 5 Abs. 4 wurde durch eine neue Fassung ersetzt.
Künftig müssen anerkannte Chirurginnen und Chirurgen mindestens 16 CME-Punkte pro Jahr nachweisen.

Zusätzlich ist künftig die Teilnahme an mindestens einer der folgenden Veranstaltungen pro Jahr verpflichtend nachzuweisen:

Weitere Fortbildungsanforderungen können zusätzlich in den jeweils spezifischen Zertifizierungsanforderungen definiert werden.

Folgeänderung: Der bisherige § 9 Abs. 3 entfällt. Damit entfällt auch die Aufgabe der Arbeitsgemeinschaften, anerkannte Veranstaltungen zu benennen.

Mitwirkungspflicht: Anpassung der Quote

Die Mitwirkungspflicht anerkannter Chirurginnen und Chirurgen bleibt grundsätzlich bestehen. In § 6 Abs. 2 (neu) wurden jedoch die erforderlichen Quoten angepasst:

  • bei Erstzertifizierung: ≥ 70 % (bisher 75 %)

  • bei Rezertifizierung: ≥ 90 % (bisher 95 %)

Bei Rückfragen zu den Änderungen oder zur Umsetzung steht Ihnen unser Zertifizierungsteam gerne zur Verfügung unter zertifizierungszentrum@dgav.de.