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Krankenhausreform: DGAV fordert inhaltliche Weiterentwicklung der Leistungsgruppen

Die neue Gesundheitsministerin Frau Warken hat sich mit einer ihrer ersten Handlungen dem „Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform“ (KHAG) gewidmet. Der Referentenentwurf für das Gesetz wurde am 05.08.2025 versendet. Die DGAV e.V. hat in ihrer Stellungnahme erneut auf die Notwendigkeit verweisen, dass die Leistungsgruppen inhaltlich weiterentwickelt werden. Zudem müssen die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen mit den Zertifikaten des Bundes-Klink-Atlas übereinstimmen, um eine aufwandsarme Überprüfung der Kriterien durch den Medizinischen Dienst zu gewährleisten. Und natürlich bedarf die neu geschaffene Möglichkeit, dass Länder Leistungsgruppen ohne Qualitätsnachweis zuteilen einer Evaluation der Qualität der medizinischen Versorgung. Die DGAV e.V. hat ihre Argumente gemeinsam mit der AWMF formuliert und unterstützt in diesem Sinne auch die Stellungnahme der AWMF.

Es bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass die ursprünglichen Ideen der Krankenhausreform, nämlich die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung und die Steigerung der Effizienz mit Entbürokratisierung mit den neuen Erweiterungen zu erreichen sind. Eine teure Krankenhausreform, die keine grundlegende inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung ermöglicht, wird unser solidarisch getragenes Gesundheitssystem nicht stabilisieren können.