Arbeitsgruppen der DGAV

Neben den Arbeitsgemeinschaften, die für die wissenschaftlichen Schwerpunkte der DGAV verantwortlich sind und über einen nach Ordnung für die Arbeitsgemeinschaft gewählten Vorstand verfügen, werden die Arbeitsgruppen vom Vorstand nach der Geschäftsordnung der DGAV eingesetzt.

Die Arbeitsgruppen haben die Aufgabe, sich mit Fragestellungen unseres Faches, die auch akut zu bearbeiten sein können, zu beschäftigen und den Vorstand bei seinen Entscheidungen zu beraten.

So sind vom Vorstand bereits fünf Arbeitsgruppen eingerichtet worden. Jeder Interessierte kann sich gerne aktiv an den Arbeitsgruppen beteiligen.

Online-Anmeldung zur Mitgliedschaft in einer Arbeitsgruppe