Was sollte ich wann operieren ?

Für die Erlangung des Facharztes für Allgemein- oder Viszeralchirurgie ist entsprechend den gültigen Weiterbildungsordnungen der Nachweis der operativen Kompetenz anhand eines festgelegten OP-Kataloges erforderlich. Vielfach gestaltet sich jedoch das Erreichen der entsprechend geforderten Operationszahlen, welche selbsttätig durchgeführt werden müssen, äußerst schwierig. Dies ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass eine Abstimmung des Schwierigkeitsgrades der geforderten Eingriffe  und dem jeweiligen Weiterbildungsstand fehlt und somit häufig nicht klar ist, wann welcher Eingriff durchgeführt werden kann bzw. sollte. Aus diesem Grund ist ein weiteres Ziel der CAJC, sowohl dem Weiterzubildenden als auch dem Weiterbilder eine Orientierungshilfe zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

Hierfür wurden zunächst die häufigsten allgemein- bzw. viszeralchirurgischen Operationen in fünf verschiedene (handwerkliche) Schwierigkeitsgrade A–E eingeteilt, wobei A der einfachsten und E der komplexesten Kategorie entspricht. Die Eingriffe der Kategorien A–C  stellen dabei das Ausbildungsziel für den Facharzt für Allgemeinchirurgie dar, während die Eingriffe der Kategorie D und E ergänzende Ausbildungsziele für den Facharzt für allgemeine und spezielle Viszeralchirurgie darstellen. Schließlich erfolgte eine Zuordnung der Eingriffe zu den entsprechenden Weiterbildungsjahren, in denen diese aus Sicht der CAJC durchgeführt werden können bzw. sollten. 

Um die geforderten Operationszahlen der Musterweiterbildungsordnung zu erreichen, ist es notwendig, dass in Abhängigkeit des Weiterbildungsstandes unterschiedliche Anzahlen an Eingriffen der vorgeschlagenen Kategorien durchgeführt werden. Deshalb werden durch die CAJC verschiedene Mindestanzahlen an Eingriffen der Kategorien A–C pro Weiterbildungssabschnitt empfohlen, damit durch eine derartig strukturierte Vorgabe die geforderten OP-Zahlen in jedem Falle und unabhängig von der Weiterbildungsstätte erreicht werden können. Die nachfolgende Tabelle fasst diese Empfehlung zusammen.

                                                  

 

 

 
 

Weiterbildungsabschnitt

 
 

Eingriffskategorie

 
 

 

 
 

A

 
 

B

 
 

C (-E)

 
 

AC

 
 

Common Trunk

 
 

70

 
 

0

 
 

0

 
 

3./4. WBJ

 
 

50

 
 

80

 
 

0

 
 

5./6. WBJ

 
 

50

 
 

100

 
 

50

 
 

VC

 
 

Common Trunk

 
 

70

 
 

0

 
 

0

 
 

3./4. WBJ

 
 

80

 
 

150

 
 

0

 
 

5./6. WBJ

 
 

80

 
 

100

 
 

70

 

 

Durch eine derartige einfache Strukturierung der Vorgaben der Musterweiterbildungsordnung sowie durch ein regelmäßig angewandtes "Teilschritte-Konzept" ist es aus Sicht der CAJC an jeder Weiterbildungsstätte - unabhängig von deren Größe - möglich, eine effiziente und vor allem qualitativ hochwertige Weiterbildung sicherzustellen.