12. August 2016

Rundschreiben 2 der DGAV im August 2016

Liebe Frau Kollegin,
lieber Herr Kollege,

auch wenn Urlaubszeit ist und ich Sie ungern störe, möchte ich Sie doch auf einen wichtigen Vorgang aufmerksam machen:

Nach § 108 SGB V sind Krankenhäuser zur externen Qualitätssicherung verpflichtet. In der Viszeralchirurgie gilt dies für den Leistungsbereich „Cholezystektomie“, der jedoch gemäß eines Beschlusses des G-BA für die Erfassungsjahre 2015 und 2016 ausgesetzt ist. Für andere Fachbereiche gilt dies allerdings nicht. 
Zu dieser Qualitätssicherung gehört auch der sogenannte „strukturierte Dialog“, der eingeleitet wird, wenn das Indikatorenergebnis einer Einrichtung außerhalb eines festgelegten Referenzbereiches liegt.

Nun hat der G-BA erstmals in Deutschland festgelegt, dass einer Klinik aus der Herzchirurgie ein Leistungsbereich wegen Nichteinhaltung einer Zielvereinbarung entzogen wird (sh. Pressemitteilung G-BA unter https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/634/ ).

Ich informiere Sie über diesen Vorgang, einen Paradigmenwechsel in Deutschland, auch wenn die Allgemein- und Viszeralchirurgie nicht betroffen ist, um Ihnen zu verdeutlichen, dass wir alle diese externe Qualitätssicherung in Zukunft sehr ernst nehmen sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Weiterhin wünsche ich Ihnen eine gute Sommerzeit und grüße Sie herzlich aus Berlin

Ihr

 

Prof. Dr. med. H. J. Buhr
Sekretär