Teil B: Spezielle Anforderungen für die Zertifizierungen der Arbeitsgemeinschaften der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV)
Hier finden Sie die Antragsformulare
| §§ | Fachgebiet | Kompetenzstufen | Zuständige AG/FG | |
|---|---|---|---|---|
| B1 | 21ff. | Chirurgische Koloproktologie | Kompetenzzentrum ReferenzzentrumExzellenzzentrum | DGK |
| B2 | 31ff. | Minimal-invasive Chirurgie | Kompetenzzentrum ReferenzzentrumExzellenzzentrum | CAMIC |
| B3 | 41ff. | Chirurgische Erkrankungen des Pankreas | Kompetenzzentrum ReferenzzentrumExzellenzzentrum | CALGP |
| B4 | 51ff. | Chirurgische Erkrankungen der Leber | Kompetenzzentrum | CALGP |
| B5 | 61ff. | Adipositas- und metabolische Chirurgie | Kompetenzzentrum Referenzzentrum | CAADIP |
| B6 | 71ff. | Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenchirurgie | Kompetenzzentrum ReferenzzentrumExzellenzzentrum | CAEK |
| B7 | (nicht besetzt) | |||
| B8 | 81ff. | Chirurgie des Magens und der Speiseröhre | Kompetenzzentrum ReferenzzentrumExzellenzzentrum | CAOGI |
| B9 | 91ff. | Chirurgische Endoskopie | Kompetenzzentrum ReferenzzentrumExzellenzzentrum | CAES |
B1 - Chirurgische Koloproktologie
§ 21: Kompetenzstufen der zertifizierten Zentren für chirurgische Koloproktologie
- Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Chirurgische Koloproktologie (CACP) und die Deutsche Gesellschaft für Koloproktologie (DGK) haben für ihren Bereich Kriterien für ein Kompetenz-, Referenz- und Exzellenzzentrum definiert. Die allgemeinen Kriterien für diese Kompetenzstufen sind in § 2. 2 bis 4 festgelegt.
§ 22: Qualifikationsmerkmale der Ärzte
- An Stelle der Gebiets- bzw. Zusatzbezeichnung „Viszeralchirurgie“ (vgl. § 2. 2-4) kann auch die vergleichbare koloproktologische Qualifikation „EBSQ-Coloproctology“ der UEMS anerkannt werden.
§ 23: Abteilungsorganisation
- Regelmäßige Sprechstunden müssen angeboten werden.
- Im Antrag sind Wochentag und Uhrzeit anzugeben.
§ 24: Apparative diagnostische Verfahren
- Die nachfolgend aufgeführten apparativen diagnostischen Verfahren müssen zur Verfügung stehen:
a. Endoskopie,
b. abdomineller Ultraschall,
c. Endosonographie,
d. Transitzeitbestimmung,
e. Defäkographie,
f. CT,
g. MRT - Wenn diese Leistungen insgesamt oder zu Teilen von Institutionen erbracht werden, die nicht in der gleichen Trägerschaft wie die zu zertifizierende chirurgische Abteilung stehen, muss die vertraglich geregelte Zusammenarbeit mit den entsprechenden Abteilungen nachgewiesen werden.
§ 25: Kooperationen
- Es muss eine interdisziplinäre Kooperation mit Urologie, Gynäkologie, Gastroenterologie, Neurologie, Strahlentherapie, Onkologie und Pathologie organisiert sein.
§ 26: Mindestfallzahlen
- Unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 9 müssen folgende Mindestzahlen bei diagnostischen und operativen Eingriffen nachgewiesen werden:
| Eingriffsart | Kompetenz-zentrum | Referenz-zentrum | Exzellenz-zentrum |
|---|---|---|---|
| a. Prokto- und Rektoskopien | 200 | 500 | 500 |
| b. Koloskopien | 200 | 500 | 500 |
| c. Endosonographien | 25 | 100 | 100 |
| d. Colonresektionen 5-455, 5-456, 5-458 | 75 | 150 | 150 |
| e. Rektumresektionen 5-484, 5-485, 5-486.3, 5-486.4 | 25 | 50 | 50 |
| f. Hämorrhoidenoperationen 5-493.2 bis 5-493.y | 30 | 50 | 50 |
| g. Operationen bei Abszess, Fistel, Fissur oder Sinus pilonidalis 5-490, 5-491, 5-492, 5-891, 5-897 | 50 | 100 | 100 |
| h. Komplexe anale und transanale Eingriffe 5-482.12, 5-482.82, 5-482.92, 5-486.2, 5-486.6, 5-482.b0, 5-482.b1, 5-496, 5-069 in Verbindung mit ICD R 15 | 10 | 20 | 20 |
| i. Operation rekto-vaginaler Fisteln | - | - | 5 |
| j. Restaurative Proktokolektomien | - | - | 5 |
§ 27: Qualitätssicherung
- Bei der Erstzertifizierung muss der Antragsteller seine Bereitschaft erklären, an den von der CACP festgelegten Qualitätssicherungsverfahren teilzunehmen. Er verpflichtet sich, so schnell wie möglich, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Behandlungs- und Follow-up-Daten in ein Erfassungssystem eingegeben werden können.
- Die CACP empfiehlt als Institution zur Datenerfassung das von ihr entwickelte System bei Electricpaper.
- Alternativ können die Erfassungssysteme des An-Institutes Magdeburg und des Westdeutschen Darmzentrum (WDC) anerkannt werden. Bei Nutzung dieser Systeme müssen ggf. zusätzliche Parameter erhoben werden.
- Als Tracerdiagnosen sind das Rektumkarzinom und die komplexen Analfisteln festgelegt. Weitere Tracerdiagnosen können von der CACP bestimmt werden.
- Folgende Qualitätsindikatoren werden erfasst:
a. Lokalrezidivrate
b. Anteil der im Stadium II und III neoadjuvant behandelten Patienten
c. Anteil der operierten Patienten mit Rektumkarzinom, deren stationärer Aufenthalt mit Tod endet,
d. Anteil der operierten Patienten mit Rektumkarzinom, deren stationärer Aufenthalt länger als 30 Tage nach der Operation dauert,
e. Anteil der operierten Patienten mit Rektumkarzinom, die postoperativ in eine andere AkutAbteilung verlegt werden - Für die in Abs. 5 festgelegten Qualitätsindikatoren gelten folgende Referenzwerte:
a. Für die Lokalrezidivrate ein Anteil von < 10 % der operierten Patienten nach 5 Jahren bei einem Follow up, das > 80 % beträgt. Sind bei der ersten Rezertifizierung noch keine 5-Jahres-Follow-up-Daten verfügbar wird ersatzweise die 2-Jahres-Lokalrezidivrate betrachtet.
b. Der Anteil der in den genannten Stadien neoadjuvant behandelten Patienten soll > 80 % sein
c. Die Summe der Patienten, die von den Qualitätsindikatoren nach Abs.5 c.-e. erfasst werden, soll 15 % aller operierten Patienten nicht überschreiten. - Der Qualitätsindikator nach Abs.5 b wird ab 2012 nicht mehr erfasst.
- Eine Rezertifizierung ist nur möglich, wenn die Jahresauswertung des der Rezertifizierung vorangehenden Kalenderjahres mit allen erhobenen Abteilungsdaten vorgelegt werden können.
- Der Antragsteller erklärt sich mit Antragstellung damit einverstanden, dass unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen die Daten von der SAVC GmbH erfasst und an die DGAV weitergegeben werden dürfen.
§ 28: Eigene Fortbildung
Jeder der im Antrag benannten Chirurgen muss jährlich mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung der DGAV (Als DGAV-Veranstaltung in diesem Sinne zählen der Jahreskongress im Rahmen des Chirurgenkongresses und die Herbsttagung zusammen mit dem Jahreskongress der DGVS), der CACP-Herbstagung, des Koloproktologenkongresses der DGK oder der ESCP-Annual Meeting (European Society of Coloproctology) teilnehmen.
§§ 29 – 30: nicht besetzt
B2 - Minimal invasive Chirurgie (MIC)
§ 31: Die Kompetenzstufen in der minimal-invasiven Chirurgie
- Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für minimal-invasive Chirurgie hat für ihren Bereich Kriterien für ein Kompetenz-, Referenz- und Exzellenzzentrum definiert. Die allgemeinen Kriterien sind in § 2 festgelegt.
§ 32: Qualifikationsmerkmale der Ärzte
- Die Qualifikationsmerkmale der Ärzte in einem zertifizierten Zentrum für minimal-invasive Chirurgie sind in § 2.2 dieser Ordnung festgelegt.
§ 33: nicht besetzt
§ 34: Apparative und diagnostische Verfahren
- Im Kompetenzzentrum muss mindestens ein MIC-Turm und entsprechendes Instrumentarium auf aktuellem technischen Standard (HD-Technologie) vorhanden sein.
- Im Referenzzentrum muss die Möglichkeit zur interventionellen Endoskopie verfügbar sein (eigene Endoskopie oder Kooperation mit der Gastroenterologie).
§ 35: nicht besetzt
§ 36: Mindestfallzahlen
- Unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 9 müssen u.g. Mindestzahlen bei diagnostischen und operativen Eingriffen nachgewiesen werden.
- Für den Bereich der Colonchirurgie ist in allen Kompetenzstufen nachzuweisen, dass über 25% der elektiven, resezierenden Eingriffe in minimal-invasiver Technik ausgeführt werden.
- Die Eingriffe nach Absatz 1 sind durch OPS-Ziffern definiert. Diese finden Sie hier.
| Eingriffsart | Kompetenz-zentrum | Referenz-zentrum | Exzellenz-zentrum |
|---|---|---|---|
| a. Gruppe I: Cholezystektomie, Hernienreparation Appendektomie | 100 | 200 | 200 |
| b. Gruppe II: Reflux, Magenresektion, Leberresektion, Splenektomie, Adrenalektomie, Parathyreoidektomie, Colonresektion, Rektumresektion, Adipositaschirurgische Eingriffe | 75 | 150 | 150 |
| c. Gruppe III: Ösophagusresektion, Pankreasresektion | <s>-</s> | <s>-</s> | 10 |
§ 37: Qualitätssicherung
- Bei der Erstzertifizierung muss der Antragsteller seine Bereitschaft erklären, an den von der CAMIC festgelegten Qualitätssicherungsverfahren teilzunehmen. Er verpflichtet sich, so schnell wie möglich, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Behandlungs- und Follow-up-Daten in ein Erfassungssystem eingegeben werden können.
- Die CAMIC empfiehlt als Institution zur Datenerfassung das von der DGAV vorgegebene Erfassungssystem. Bei Nutzung dieses Systems müssen ggf. zusätzliche Parameter erhoben werden.
- Als erste Tracerdiagnose ist die Sigmadivertikulitis festgelegt. Weitere Tracerdiagnosen können von der CAMIC bestimmt werden.
- Qualitätsindikatoren und Referenzwerte sind im Anhang „Qualitätssicherung“ festgelegt.
- Eine Rezertifizierung ist nur möglich, wenn die Jahresauswertung des der Rezertifizierung vorangehenden Kalenderjahres mit allen erhobenen Abteilungsdaten vorgelegt werden können.
- Der Antragsteller erklärt sich mit Antragstellung damit einverstanden, dass unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen die Daten von der SAVC GmbH erfasst und an die DGAV weitergegeben werden dürfen.
§ 38: Eigene Fortbildung
- Die Chirurgen nach § 2 müssen jährlich mindestens an einem der folgenden Kongresse teilnehmen: Jahreskongress der DGAV im Rahmen des Chirurgenkongresses, Jahrestagung der DGAV in Kooperation mit der DGVS im Herbst, Chirurgenkongress, Symposien der CAMIC (Jahressymposium, MIC-Club Nord, MIC-Club West), Dreiländertreffen (CAMIC, AMIC, SALTC).
- Es müssen jährlich durch die Beteiligung an den Veranstaltungen nach Absatz 1 mindestens acht Fortbildungspunkte erworben werden.
§§ 39 – 40: nicht besetzt
B3 - Chirurgische Erkrankungen des Pankreas
§ 41: Kompetenzstufen der zertifizierten Zentren für chirurgische Erkrankung des Pankreas
- Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Leber-, Gallenwegs- und Pankreaserkrankungen (CALGP) hat für ihren Bereich Kriterien für Kompetenz-, Referenz- und Exzellenzzentren in der Pankreaschirurgie definiert. Zentren für chirurgische Erkrankungen des Pankreas beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit der chirurgischen Behandlung von benignen und malignen Erkrankungen des Pankreas.
§ 42: Qualifikationsmerkmale der Ärzte
- Die Qualifikationsmerkmale der Ärzte in einem zertifizierten Zentrum für chirurgische Erkrankungen des Pankreas sind in § 2. 2 dieser Ordnung festgelegt.
§ 43: Regelungen zur Abteilungsorganisation
- Es werden regelmäßig Sprechstunden für chirurgische Pankreaserkrankungen abhalten. Im Antrag sind Wochentag und Uhrzeit anzugeben.
- Alle Patienten werden in einem interdisziplinären „Pankreasboard“ vorgestellt. Die Entscheidungen werden protokolliert und sind bindend.
- Eine interdisziplinäre spezialisierte Schmerztherapie ist organisiert.
§ 44: Apparative und diagnostische Verfahren
- Es bestehen die personellen und apparativen Voraussetzungen, die eine umfassende Diagnostik und interventionelle Therapie über 24 Stunden/Tag gewährleisten. Das betrifft computertomografische und/oder kernspintomografische Untersuchungsmöglichkeiten, die diagnostische Angiographie und interventionelle Therapie von Blutungen sowie die Endoskopie des oberen Gastrointestinaltrakts.
- Eine diagnostische und/oder therapeutische ERCP und Endosonographie muss innerhalb des Zentrums oder durch Assoziation mit anderen Abteilungen/niedergelassenen Fachärzten innerhalb eines Zeitraums von einem Tag möglich sein.
§ 45: Interdisziplinäre Kooperationen
- Es besteht eine interdisziplinäre Kooperation mit mindestens einem Gastroenterologen in Leitungs- bzw. in Oberarztfunktionen.
- Eine Intensivmedizinische Abteilung ist vorhanden.
- Im Haus bzw. über vor Ort befindlichen Praxen ist die onkologische Versorgung gewährleistet.
- Ein Pathologisches Institut ist entweder im Hause oder als Praxis am Krankenhaus assoziiert. Intraoperative Schnellschnitte sind möglich.
- Es besteht eine enge Kooperation zu einer strahlentherapeutischen Abteilung.
§ 46: Mindestfallzahlen
- Folgende Operationshäufigkeiten/Jahr werden nicht unterschritten:
| Eingriffsart | Kompetenz-zentrum | Referenz-zentrum | Exzellenz-zentrum |
|---|---|---|---|
| a. Pankreaskopfresektionen 5-524.1, 5-524.2, 5-524.3 | 25 | 50 | 75 |
| b. Pankreaslinksresektionen 5-524.0 | 5 | 10 | 15 |
| c. weitere Eingriffe am Pankreas (operative bzw. interventionelle Behandlung der akut nekrotisierenden Pankreatitis, von Pankreaspseudozysten und inoperablen maligen Tumoren, Enukleation von benignen Tumoren) 5-520.0 bis .y; 5-521.0 bis .y; 5-524.4, 5-526.1, 5-526.20 bis .2x; 5.526.3. | 30 | 45 | 60 |
| d. interventionelle Therapien (PTC, Abszessdrainagen, Stentung) 3-13c.1; 5-529.0 bis .y. | 50 | 75 | 100 |
§ 47: Qualitätssicherung
- Es werden folgende Qualitätskriterien erfasst:
a. Letalität (der Eingriffe 5-524.1-3) (definiert als Krankenhausletalität) - Richtwerte nach Pankreasresektionen: < 8%: (angestrebt: < 5%)
b. Morbidität (definiert als Komplikationen)
(Nachblutung, Abszess, Pankreasfistel, Galleleck, Sepsis)
c. Reoperationshäufigkeit
d. Reinterventionshäufigkeit
e. Krankenhausverweildauer
Richtwerte für die Parameter 8 b – e sind bisher nicht definiert. - Die Qualitätskriterien werden jährlich auf einem von der CALGP / DGAV entwickelten Bogen der DGAV vorgelegt.
§ 48: Eigene Fortbildung
- Jeder im Antrag benannte Chirurg muss jährlich mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung der DGAV (Als DGAV-Veranstaltung in diesem Sinne zählen der Jahreskongress im Rahmen des Chirurgenkongresses und die Herbsttagung zusammen mit dem Jahreskongress der DGVS) der EHPBA (European Hepato Pancreato Biliary Association) oder der IHPBA (International Hepato-Pancreato-Biliary Association) teilnehmen.
§§ 49-50: nicht besetzt
B4 - Chirurgische Erkrankungen der Leber
§ 51: Kompetenzstufen der zertifizierten Zentren für chirurgische Erkrankung der Leber
- Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Leber-, Gallenwegs- und Pankreaserkrankungen (CALGP) hat für ihren Bereich Kriterien für ein Kompetenzzentrum in der Leberchirurgie definiert. Zentren für chirurgische Erkrankungen der Leber beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit der chirurgischen Behandlung von benignen und malignen Erkrankungen der Leber.
§ 52: Qualifikationsmerkmale der Ärzte
- Die Qualifikationsmerkmale der Ärzte in einem zertifizierten Zentrum für chirurgische Erkrankungen der Leber sind in § 2. 2 bis 4 dieser Ordnung festgelegt.
§ 53: Regelungen zur Abteilungsorganisation
- Es werden regelmäßig Sprechstunden für Lebererkrankungen abhalten. Im Antrag sind Wochentag und Uhrzeit anzugeben.
- Alle Patienten werden in einem interdisziplinären Board vorgestellt. Teilnehmer dieses Bords sind mindestens je ein entscheidungsbefugter Chirurg, Gastroenterologe, Onkologe und Radiologe. Die Entscheidungen werden protokolliert und sind bindend.
- Eine interdisziplinäre spezialisierte Schmerztherapie ist organisiert.
- Es besteht die Möglichkeit der intraoperativen Sonographie.
§ 54: Apparative und diagnostische Verfahren
- Es bestehen die personellen und apparativen Voraussetzungen, die eine umfassende Diagnostik und interventionelle Therapie täglich über 24 Stunden gewährleisten. Das betrifft mindestens computertomografische und/oder kernspintomografische Untersuchungsmöglichkeiten und die diagnostische Angiographie.
- Es bestehen die Möglichkeiten der interventionellen Radiologie täglich über 24 Stunden mit Erfahrung in leberspezifischen Interventionen (TACE, PTC, RFA) und der interventionellen Therapie von Blutungen.
§ 55: Interdisziplinäre Kooperationen
- Es besteht eine interdisziplinäre Kooperation mit mindestens zwei Gastroenterologen in Leitungs- bzw. in Oberarztfunktionen.
- Eine Intensivmedizinische Abteilung mit Möglichkeit einer Nierenersatztherapie ist vorhanden.
- Im Haus oder über vor Ort befindlichen Praxen ist die onkologische Versorgung gewährleistet.
- Ein Pathologisches Institut ist entweder im Hause oder als Praxis am Krankenhaus assoziiert. Intraoperative Schnellschnitte sind möglich.
- Kooperation mit einem Zentrum für Lebertransplantationen, wenn nicht im Hause selbst Lebertransplantationen vorgenommen werden.
- Die Kooperationen nach Abs. 3, 4 und 5 sind für den Fall, dass die genannten Institutionen nicht in der gleichen Trägerschaft wie die antragstellende Abteilung organisiert sind, vertraglich zu regeln.
§ 56: Mindestfallzahlen
1. Folgende Eingriffshäufigkeiten/Jahr werden nicht unterschritten:
| Eingriffsart | Kompetenz-zentrum |
|
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|---|---|---|---|
| a. Interventionen (PTCD, TACE, PTC, RFA) (5-514.23, -33, -43, -53, -b3, -c3, -d3, -g3, -h3, -k3, 8-836.9a, 5-501.50, -53 und -6) | 50 |
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| b. Diagnostische und therapeutische ERCP (5-513.2, -3, -4, -5 und -a bis –j) | 50 |
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| c. anatomische Leberresektionen | 25 |
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| d. Biliodigestive Anastomosen (auch im Rahmen anderer Operationen) (5.512.0, -1, -2, -3 und -4) | 20 |
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§ 57: Qualitätssicherung
- Die Krankenhausletalität nach Hemihepatektomie rechts (5-502.2)darf 5 % nicht übersteigen.
- Erfassung von Morbidität (Nachblutung, Abszess, Galleleck, Sepsis, nicht-chirurgischen Komplikationen), Re-Operationsrate, Re-Interventionsrate, Krankenhausverweildauer.
§ 58: Eigene Fortbildung
- Jeder im Antrag benannte Chirurg muss jährlich mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung der DGAV, der EHPBA oder der IHPBA teilnehmen.
§§ 59-60 nicht besetzt
B5 - Adipositas- und metabolische Chirurgie
§ 61: Die Kompetenzstufen in der Adipositas- und metabolischen Chirurgie
- Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Adipositastherapie (CAADIP) hat für ihren Bereich Kriterien für Kompetenz-, Referenz- und Exzellenzzentren definiert.
- Die allgemeinen Kennzeichen für diese Kompetenzstufen sind in § 2. 2 bis 4 festgelegt. Für eine Übergangszeit sind bezüglich der Qualifikationsmerkmale der im Zentrum tätigen Ärzte Sonderregelungen erlassen.
§ 62: Qualifikationsmerkmale der Ärzte
- Die allgemeinen Qualifikationsmerkmale sind in § 2. 2 festgeschrieben.
- Der Leiter eines Zentrums für Adipositas- und metabolische Chirurgie verfügt außer der Bezeichnung „Viszeralchirurg“ über zusätzliche spezielle Erfahrungen in der Adipositaschirurgie. Kriterien dieser speziellen Erfahrungen sind:
- 5 Jahre Tätigkeit in der Adipositas-Chirurgie,
- Persönliche Durchführung von mindestens 100 Adipositas-chirurgischen Eingriffen.
- Bei der Erstzertifzierung kann auf die Vorhaltung eines zweiten Viszeralchirurgen im Kompetenzzentrum bzw. eines dritten Viszeralchirurgen im Referenzzentrum gem. § 2.2 verzichtet werden, wenn ein zweiter bzw. dritter Facharzt für Chirurgie die speziellen Erfahrungen in der Adipositaschirurgie nach Abs. 2 nachweisen kann.
§ 63: Abteilungsorganisation
- Es werden regelmäßig Sprechstunden für Adipositas- und metabolische Chirurgie abhalten. Hier erfolgt die Indikationsstellung bzw. deren Überprüfung zur operativen Therapie.
- Im Rahmen dieser Sprechstunde wird auch eine Nachsorge für operierte Patienten angeboten.
- Im Referenzzentrum ist die Sprechstunde Anlaufstelle für komplexe, schwierige Fälle.
- Die Arbeitsabläufe zu Indikationsstellung, präoperativer Diagnostik und Vorbereitung, Patienteninformation, perioperativer Anästhesie, operativen Abläufen, Komplikationsmanagement und Nachsorge sind schriftlich fixiert.
- Durch Dienstplanregelung ist gesichert, dass ständig mindestens einer der Chirurgen nach § 62 erreichbar ist und ggf. auch Notfalleingriffe durchführen kann.
- Das Krankenhaus verfügt über eine Intensivstation, die mit der Behandlung viszeralchirurgischer Krankheitsbilder vertraut ist.
§ 64: Ausstattung
- Mindestens ein Operationstisch hat eine Tragfähigkeit von mindestens 225 kg.
- Es wird eine vollständige laparoskopische Einheit vorgehalten.
- Es werden Instrumente und Materialien (Retraktoren, Trokare etc.) vorgehalten.
- Die Ausstattung des Krankenhauses ist den Anforderungen adipöser Patienten angepasst und umfasst mindestens Spezialbetten, Spezialstühle, Untersuchungsliegen bis 200 kg, Spezialwaage, Rollstuhl mit einer Tragfähigkeit von bis zu 200 kg, barrierefreie Duschen, Nachthemden und Unterwäsche in Spezialgröße.
§ 65: Interdisziplinäre Kooperationen
- Es bestehen innerhalb des Krankenhauses Kooperationsvereinbarungen mit der(n) Abteilung(en) für Innere Medizin, der Radiologie, die 24 Stunden verfügbar ist, der interventionellen Endoskopie, der Intensivmedizin (Intensivstation) und der Physiotherapie.
- Es besteht eine Kooperationsvereinbarung mit einer Ernährungsberatung und einem Psychologen bzw. Psychosomatiker.
- Es besteht der Zugang zu konservativen Behandlungsprogrammen (Optifast / MOBILIS etc.).
- Es besteht Zusammenarbeit mit einer Selbsthilfe-Gruppe
§ 66: Mindesteingriffszahlen
- Die u.g. Mindesteingriffszahlen müssen jeweils in beiden Referenzjahren nachgewiesen werden.
- Von den Operationsarten 1a bis 1g müssen im Kompetenzzentrum mindestens zwei, im Referenzzentrum mehr als zwei Formen vorgenommen worden sein.
- Übergangsbestimmungen: Für Anträge, die bis zum 31.12.2012 eingereicht werden wird das Erreichen der Mindestmengen nur für das der Antragstellung vorausgehende Jahr gefordert. Für diese Eingriffe gelten die Bestimmungen nach § 67, Abs. 1 und 2 ohne Einschränkungen.
| Eingriffsart | Kompetenz-zentrum | Referenz-zentrum | Exzellenz-zentrum |
|---|---|---|---|
| a. Gastric Banding (5-448.c2) b. Magenbypass (5-445.41, 5-445.51) c. Sleeve Gastrectomy (5-434.51) d. BPD (5-434.31) e. BPD-DS (5-434.41, 5-434.61) f. Revisionsoperationen (ohne Portkorrek-turen (5-448.e2, 5-448.d2, 5-448.d2, 5-448.d0, 5-447.7, 5-467.5 g. Redoeingriffe |
|
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| Summen a. bis g | 50 | 100 | 350 |
§ 67: Qualitätssicherung
- Zur Qualitätssicherung muss eine lückenlose Dokumentation aller Adipositas-Operationen und Wiederholungseingriffe nachgewiesen werden.
- Alle adipositaschirurgischen Eingriffe und die Daten der Nachuntersuchungen sollen in die Datenbank der CAADIP, die im Rahmen der Qualitätssicherungsstudie beim An-Institut in Magdeburg geführt wird, eingegeben werden.
- Bei der Rezertifizierung beziehen sich die in § 66 genannten Mindestmengen ausschließlich auf die vollständig in das Dokumentationssystem für die Qualitätssicherung eingegebenen Eingriffe.
- Als Tracerprozeduren sind festgelegt:
a. Magenbandimplantation
b. Magenbypass
c. Schlauchmagenbildung - Als Qualitätsindikatoren werden bei diesen Eingriffen „Majorkomplikationen“ und „Letalität“ (Klinikletalität < 30 Tage) bestimmt.
- Als Majorkomplikationen gelten intraoperative Organperforationen und –verletzungen, die zur Konversion oder postoperativen Komplikationen führen, revisionspflichtige Nachblutungen und behandlungspflichtige Klammernaht- und Anastomoseninsuffizienzen.
§68: Eigene Fortbildung
- Zur Fortbildung der abteilungseigenen Mitarbeiter muss Zugang zu aktueller Literatur (mindestens: Obesity Surgery, Obesity Facts und SOARD oder Adipositas –Karger) bestehen.
- Die Chirurgen nach § 62 müssen jährlich mindestens an einem Kongress über Adipositas-Therapie (mit mindestens 8 Fortbildungspunkten) und an einem von der CAADIP autorisierten Kongress oder Symposium teilnehmen
§§ 69 -70: nicht besetzt
B6 - Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenchirurgie, Endokrine Chirurgie
§ 71: Die Kompetenzstufen in der Schilddrüsen-/Nebenschilddrüsenchirurgie und Endokrinen Chirurgie
- Für den Bereich der Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenchirurgie sind ein Kompetenz- und ein Referenzzentrum definiert.
- Für den Bereich Endokrine Chirurgie ist ein Referenzzentrum definiert.
- Zertifizierte Zentren für Schilddrüsen-/Nebenschilddrüsenchirurgie erkennen und behandeln benigne und maligne Erkrankungen der Schilddrüse und der Nebenschilddrüsen. Die Diagnostik und Therapie der benannten Erkrankungen schließt Fehlbildungen, Funktionsstörungen und Folgezustände nach Verletzungen und vorangegangenen Operationen ein. Die Therapie beinhaltet den operativen und nicht-operativen Bereich.
- Referenzzentren für Endokrine Chirurgie erkennen und behandeln benigne und maligne Erkrankungen der Schilddrüse und der Nebenschilddrüsen sowie die neuroendokrinen Tumoren und Erkrankungen im Abdomen und Retroperitoneum einschließlich der Nebennieren und Paraganglien. Die Diagnostik und Therapie der benannten Erkrankungen schließt Fehlbildungen, Funktionsstörungen und Folgezustände nach Verletzungen und vorangegangenen Operationen mit ein. Die Therapie beinhaltet den operativen und nicht-operativen Bereich.
§ 72: Qualifikationsmerkmale der Ärzte
- An Stelle der Gebiets- bzw. Zusatzbezeichnung „Viszeralchirurgie“ (vgl. § 2. 2-4) kann auch die vergleichbare Qualifikation „EBSQ-Endocrinology“ der UEMS anerkannt werden.
§ 73: Regelungen zur Abteilungsorganisation
- Mindestens einmal pro Woche muss an festgelegten Tagen zu bestimmten Uhrzeiten eine Sprechstunde für Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenerkrankungen bzw. endokrine Chirurgie angeboten werden.
§ 74: Apparative und diagnostische Verfahren
- Im Kompetenzzentrum für Schilddrüsen-/Nebenschilddrüsenchirurgie müssen perkutane Ultraschalluntersuchungsverfahren und das intraoperative Neuromonitoring zur Verfügung stehen.
- Im Referenzzentrum für Schilddrüsen-/Nebenschilddrüsenchirurgie muss zusätzlich zu den Verfahren nach § 74.1 eine intraoperative Parathormonschnellbestimmung möglich sein.
- Im Referenzzentrum für endokrine Chirurgie muss zu den in Abs. 2 genannten Verfahren die Möglichkeit zur Anwendung einer intraoperativen Ultraschalluntersuchung bestehen.
- Die postoperative Laryngoskopie ist obligater Bestandteil jedes Eingriffs an Schilddrüse und Nebenschilddrüse.
§ 75: Kooperationen
- Es besteht eine interdisziplinäre Kooperation mit folgenden Fachabteilungen: Innere Medizin/Endokrinologie, Nuklearmedizin, HNO, Onkologie, Radiologie, Strahlentherapie, Labormedizin und Pathologie.
- Soweit diese Einrichtungen nicht im Krankenhaus vorgehalten werden, besteht ein Kooperationsvertrag.
§ 76: Mindestzahlen
- In den Zentren für Schilddrüsen-/ Nebenschilddrüsenchirurgie müssen u.g. Mindestzahlen operativer Eingriffe jeweils für beide Referenzjahre nachgewiesen werden.
- Im Referenzzentrum für endokrine Chirurgie müssen zusätzlich zu den Mindestzahlen für ein Referenzzentrum nach Abs. 1 u.g. Mindestzahlen nachgewiesen werden.
| Eingriffsart | Kompetenz-zentrum | Referenz-zentrum |
|---|---|---|
| a. Knotenstruma (E04.-, E05.1, E05.2) | 120 | 120 |
| b. Morbus Basedow (E05.0) | 10 | 10 |
| c. Benignes Strumarezidiv | 15 | 20 |
| d. Schilddrüsenmalignom (C73) | 15 | 20 |
| e. Hyperparathyreoidismus (E21.0) | 5 | 25 |
| Eingriffsart |
| Referenz-zentrum |
|---|---|---|
| a. Nebennierentumor/Paraganglien (C74.-, D35.0) |
| 10 |
| b. Tumor des gastropankreatischen Systems (C25.4, C19.9, C17.0, C17.1) |
| 5 |
§ 77: Qualitätssicherung
- Als Tracerdiagnose ist die Knotenstruma benannt. Ggf. können weitere Diagnosen oder Prozeduren ergänzt werden.
- Qualitätsindikatoren sind bei den nach Abs. 1 benannten Diagnosen jeweils die passageren und permanenten Formen der Recurrensparese, die revisionspflichtige Nachblutung und die Krankenhausverweildauer.
- Die Referenzwerte der in Absatz 2 genannten Indikatoren sind für die Rekurrensparesen bei Klinikentlassung < 10 %. Der Anteil der Paresen in % nach 6 – 12 Monaten von den Patienten, die bei Klinikentlassung eine Recurrensparese aufwiesen, darf 50 % nicht übersteigen. Der Anteil der revisionspflichtigen Nachblutungen muss unter 2 % liegen. Die durchschnittliche Krankenhausverweildauer liegt unter 4 Tagen.
§78: Eigene Fortbildung
- Jeder im Antrag benannte Chirurg muss jährlich mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung der DGAV, der CAEK, der DGE (Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie), der IAES (The American Association of Endocrine Surgeons) oder der ESES (European Society of Endocrine Surgeons) teilnehmen.
§§ 79-80: nicht besetzt
B7 (nicht besetzt)
(nicht besetzt)
B8 - Chirurgie des Magens und der Speiseröhre
§ 81: Die Kompetenzstufen in der Chirurgie des Magens und der Speiseröhre
- Ein Kompetenz-, Referenz- und Exzellenzzentrum der chirurgischen Arbeitsgemeinschaft des oberen Gastrointestinaltraktes beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der chirurgischen Behandlung von benignen und malignen Erkrankungen der Speiseröhre und des Magens.
§ 82: Qualifikationsmerkmale der Ärzte
- Die Qualifikationsmerkmale der Ärzte in einem zertifizierten Zentrum für die Chirurgie des Magens und der Speiseröhre sind in § 2. 2 dieser Ordnung festgelegt.
§ 83: Regelungen zur Abteilungsorganisation
- Es werden regelmäßig mindestens einmal pro Woche Sprechstunden für chirurgische Erkrankungen des oberen Gastrointestinaltraktes abgehalten. Im Antrag sind die Wochentage und die Uhrzeiten anzugeben.
§ 84: Apparative Voraussetzungen
- Die apparativen Voraussetzungen gewährleisten täglich zu jeder Uhrzeit uneingeschränkt eine umfassende Diagnostik und interventionelle Therapiemöglichkeit. Diese beinhalten mindestens computertomografische und/oder kernspintomografische Untersuchungsmöglichkeiten, die diagnostische Angiographie und interventionelle Endoskopie von Blutungen, Perforationen und Insuffizienzen im Bereich des oberen Gastrointestinaltrakts.
§ 85: Kooperationen
- Es besteht eine interdisziplinäre Kooperation mit mindestens einem Gastroenterologen in Leitungs- bzw. Oberarztfunktion.
- Wird die endoskopische Diagnostik und Therapie nicht vom Chirurgen selbst durchgeführt, so muss ein internistischer Partner im gleichen Krankenhaus benannt werden.
- Eine Intensivmedizinische Abteilung ist vorhanden.
- Im Haus bzw. über vor Ort befindlichen Praxen ist die onkologische Versorgung gewährleistet.
- Ein Pathologisches Institut ist entweder im Hause oder als Praxis am Krankenhaus assoziiert. Intraoperative Schnellschnitte sind möglich.
- Es besteht eine enge Kooperation zu einer strahlentherapeutischen Abteilung.
- Alle Patienten mit einer malignen Erkrankung werden in einer interdisziplinären Tumorsprechstunde (Tumorboard) vorgestellt. Die Entscheidungen werden protokolliert und sind bindend.
- Eine interdisziplinäre, spezialisierte Schmerztherapie ist organisiert und ist in einem Pathway dokumentiert.
§ 8: Mindestfallzahlen
- Die u.g. Mindestfallzahlen an endoskopischen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen bzw. diagnostischen Maßnahmen müssen pro Jahr nachgewiesen werden.
- Die u.g. Mindestfallzahlen an Operationen müssen pro Jahr nachgewiesen werden.
| Untersuchung/Behandlung/Diagnostik | Kompetenz-zentrum | Referenz-zentrum | Exzellenz-zentrum |
|---|---|---|---|
| a. Ösophago-Gastro-Duodenoskopie | 100 | 150 | 150 |
| b. Endosonographie | 35 | 70 | 70 |
| c. Stentimplantation | 5 | 10 | 10 |
| d. Endoskopische Resektion | - | + | + |
| e. Manometrie | - | + | + |
| f. pH-Metrie | - | + | + |
| g. Impedanzmessung | - | + | + |
| h. Bilimetrie | - | + | + |
| Operationen | Kompetenz-zentrum | Referenz-zentrum | Exzellenz-zentrum |
|---|---|---|---|
| a. Ösophagusresektionen bei Malignom (5-426, 5-438) | 15 | 35 | ≥ 35 |
| b. Sonstige Eingriffe am Ösophagus (5-425, 5-422) | 5 | 10 | 10 |
| c. Magenresektion oder Gastrektomie bei malignem Tumor (5-436.3-5, 5-441, 5-437.3-5, 5-443.3, 5-424.2) | 15 | 35 | ≥ 35 |
| d. Sonstige Eingriffe am Magen (5-343, 5-435, 5-447, 5-448, 5-449) | 5 | 10 | 10 |
| e. Summe von a. und c. |
|
| 105 |
§ 87: Qualitätssicherung
- Es werden bei allen in § 86 genannten Eingriffen die nachfolgend genannten Qualitätskriterien erfasst:
- Letalität
definiert als 90-Tage-Letalität - Morbidität
definiert als Komplikationen
(Anastomoseninsuffizienzen, Pneumonien, Nachblutungen, Sepsis) - Reoperationshäufigkeit
- Reinterventionshäufigkeit
- Krankenhausverweildauer
- Letalität
- Tracerdiagnosen sind die onkologische thorako-abdominale Ösophagektomie und die onkologische Gastrektomie.
- Für die in § 85.2 aufgeführten Tracerdiagnosen gelten folgende Qualitätsindikatoren und Referenzwerte:
- a. R0-Rate
Referenzwert: > 80 % - b. Anzahl der entfernten Lymphknoten
Referenzwert: ≥ 25 - c. Anteil der operierten Patienten, derenstationärer Aufenthalt mit Tod endet,deren stationärer Aufenthalt länger als 30 Tage nach der Operation dauert und die postoperativ in eine andere Akutabteilung verlegt werden.
Referenzwert: < 15 %
- a. R0-Rate
§ 88: Eigene Fortbildung
Die Chirurgen nach §82 müssen jährlich mindestens an einer Veranstaltung der DGAV (Als DGAV-Veranstaltung in diesem Sinne zählen der Jahreskongress im Rahmen des Chirurgenkongresses und die Herbsttagung zusammen mit dem Jahreskongress der DGVS), der CAOGI, der ISDE (International Society for the Diseases of the Esophagus ), der OESO (World Organization for Specialized Studies on Diseases of the Esophagus, hereinafter called OESO) oder des IGCC (International Gastric Cancer Congress) teilnehmen, auf der Themen aus dem Bereich der Chirurgie des Magens und der Speiseröhre behandelt werden.
§ 89- 90: Nicht besetzt
B9 - Chirurgische Endoskopie
Die diagnostische und therapeutische endoluminale Endoskopie des Gastrointestinaltraktes und des Tracheobronchialsystems stellt eine zunehmend bedeutsame Maßnahme bei Erkrankungen des Aerodigestivsystems dar. Durch ihre zentrale Bedeutung ist sie unverzichtbarer Bestandteil chirurgischer Tätigkeit an diesen Organsystemen. Dies schlägt sich in den Weiterbildungsrichtlinien zum Viszeralchirurgen bzw. zum Thoraxchirurgen nieder.
§ 91: Definition der Kompetenzstufen
- Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Endoskopie und Sonographie hat in Analogie zu den Regelungen des § 3 die Kompetenzstufen „Kompetenzzentrum“, „Referenzzentrum“ und „Exzellenzzentrum“ definiert. Diese Begriffe haben die früher geltenden Bezeichnungen „Tutorstatus“, „Ausbildungsleiterstatus“ und „Seminarleiterstatus“ abgelöst.
- Die Kompetenzstufen unterscheiden sich hinsichtlich der Qualifikationsmerkmale (vgl. § 92) der leitenden Ärzte der Endoskopieeinrichtung, ihrer Ausstattung (vgl. § 94) und ihres Tätigkeitsspektrums (vgl. § 96).
§ 92: Qualifikationsmerkmale der Ärzte
- Im Unterschied zu den Anforderungen des § 2 werden nachfolgend die Anforderungen für die Ärzte im Endoskopiebereich festgelegt
- Im Kompetenzzentrum hat der leitende Arzt folgende Qualifikationsmerkmale:
a. fortgeschrittene Facharztweiterbildung von mindestens 4 Jahren,
b. 1000 Untersuchungen,
c. 250 Interventionen,
d. Besuch eines strukturierten Endoskopiekurses von mind. 2 Tagen. - Im Referenzzentrum hat der leitende Arzt folgende Qualifikationsmerkmale:
a. Facharztbezeichnung,
b. 2500 Untersuchungen,
c. 1000 Interventionen,
d. Besuch eines Basis- und eines Fortgeschrittenenkurses. - Im Exzellenzzentrum hat der leitende Arzt folgende Qualifikationsmerkmale:
a. Tätigkeit als klinischer Oberarzt,
b. 4000 Untersuchungen,
c. 2000 Interventionen,
d. Besuch eines Basis- und eines Fortgeschrittenenkurses sowie eine klinische Hospitation in einem anderen Endoskopiezentrum von mehr als 2 Wochen.
§ 93: nicht besetzt
§ 94: Apparative und diagnostische Verfahren
- Ein Kompetenzzentrum verfügt über eigene Endoskopieräume und eine maschinelle Instrumentendesinfektion.
- Ein Referenzzentrum verfügt über die Ausstattung nach Abs. 1 über eine EDV-Dokumentation und eine(n) Endoskopie-Fachschwester/pfleger.
- Ein Exzellenzzentrum verfügt über die Ausstattung nach Abs. 1 und 2 über einen 24-Std.-Endoskopie-Bereitschaftsdienst.
§ 95: Nicht besetzt
§ 96: Mindestfallzahlen
- Nachfolgende Zahlen gelten für die jährlich durch Mitarbeiter/Innen der Chirurgischen Abteilung durchgeführte Endoskopien.
- Als Interventionen gelten folgende aufklärungspflichtige therapeutische Maßnahmen:
a. Blutstillung
b. Polypektomie
c. Mukosaresektion
d. Bougierung
e. PEG-Anlage
f. Stentimplantationen
g. Endoskopisch geführte Tracheotomien - Mindestfallzahlen
| Untersuchung/Behandlung/Diagnostik | Kompetenz-zentrum | Referenz-zentrum | Exzellenz-zentrum |
|---|---|---|---|
| a. Endoluminale Endoskopien | 600 | 1500 | 2500 |
| b. Interventionen | 150 | 350 | 500 |
§ 97: Qualitätssicherung
- Die Definition von Qualitätskriterien für chirurgische Endoskopieeinrichtungen ist derzeit in Bearbeitung.
§ 98: Eigene Fortbildung
- Im Kompetenzzentrum muss der Leiter eine Teilnahme an zwei CAES Veranstaltungen (Mitgliederversammlung, Symposien der CAES) in drei Jahren nachweisen.
- Im Referenzzentrum muss der Leiter eine Teilnahme an drei CAES-Veranstaltungen in drei Jahren, Durchführung einer eigenen Veranstaltung oder einen Beitrag (Vortrag auf CAES-Veranstaltung oder endoskopiebezogene Publikation) nachweisen.
- Im Exzellenzzentrum muss der Leiter eine Teilnahme an drei CAES-Veranstaltungen in drei Jahren, die Durchführung einer eigenen Veranstaltung oder zwei Beiträge (Vorträge auf CAES-Veranstaltungen, endoskopiebezogene Publikationen) nachweisen.