18. Oktober 2010

Rundschreiben der DGAV, Oktober 2010

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

heute möchte ich Sie wiederum auf einige Punkte der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie aufmerksam machen.

Insbesondere bitte ich Sie, sehr sorgfältig Punkt 2  „Weiterbildung“ zu lesen bzw. zu studieren, um ein besseres Verständnis für die Veränderungen bei der Muster-Weiterbildungsordnung  zu erhalten:

1. Viszeralmedizin-Kongress 2010 – Stuttgart (15.-18.09.2010)

Dieser von unserem Präsidenten Prof. Büchler gemeinsam mit den Gastroenterologen ausgerichtete Kongress war ein voller Erfolg.

Das Konzept, einen Kongress mit unseren Gastroenterologischen Partnern durchzuführen, erweist sich zunehmend als richtiger Weg. Bei einem solchen Kongress können die täglich in unserem Kliniken anfallenden Probleme von beiden Seiten beleuchtet und diskutiert werden.

Die Atmosphäre in Stuttgart auf dem neuen Kongressgelände war sehr gut. Es war zu spüren, dass die Allgemein- und Viszeralchirurgie und die Gastroenterologie mit der Endoskopie zusammen gehören.

Insbesondere war ein weiterer Anstieg der Besucherzahl, vor allem von Chirurginnen und Chirurgen zu verzeichnen: Insgesamt haben sich nahezu 1000 Kolleginnen und Kollegen für die DGAV registrieren lassen und weitere 185 Firmenvertreter.

Auch dies war zu bemerken: die Partner aus der Medizinindustrie haben die Bedeutung dieses Kongresses erkannt.

2. Weiterbildung

Auf mein letztes Rundschreiben vom 13.08.2010 habe ich viele Mails mit zahlreichen Fragen erhalten. Daher möchte ich hier nochmals weitere Erläuterungen geben:

Auf dem 113. Ärztetag in Dresden wurden Änderungen sowohl für die Säule Viszeralchirurgie als auch Allgemeinchirurgie in die (Muster-) Weiterbildungsordnung aufgenommen (nachzulesen auf der Website der BÄK).

Für die Säule Viszeralchirurgie sind also folgende Änderungen von Bedeutung:

Gliederung in Viszeralchirurgie und spezielle Viszeralchirurgie.

Auf Grund der zahlreichen Mails habe ich einen Brief mit entsprechenden Fragen an die zuständige Dezernentin, Frau Dr. Güntert, Bundesärztekammer geschrieben. Sie schreibt mir folgende wichtige Hinweise, die ich an Sie weitergeben möchte:

„Es muss aber auf die Verbindlichkeit der (Muster-) Weiterbildungsordnung hingewiesen werden, welche lediglich die Vorlage – das Muster – für die rechtlich maßgeblichen Weiterbildungsordnungen in den Landesärztekammern darstellt. Insbesondere in Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens, der Übergangsfristen, der Übergangsbestimmungen sowie der Weiterbildungsbefugnisse kann es durchaus Abweichungen von der Muster – Vorlage geben.“

Dies bedeutet, von jeder einzelnen Landesärztekammer (16) werden nun die Richtlinien (Inhalte, OP-Zahlen etc.) erlassen. Hier können also erhebliche Abweichungen auftreten.
Zu den Übergangsbestimmungen:

„Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Viszeralchirurgie vor dem Stichtag (MBWO:25.06.2010; in den Landesärztekammern: unterschiedlich)  erworben haben, sind berechtigt, auch die Zusatzweiterbildung „Spezielle Viszeralchirurgie“ zu führen. Kammerangehörige, die vor dem Stichtag (MBWO:25.06.2010; in den Landesärztekammern: unterschiedlich) ihre Facharztweiterbildung in der Viszeralchirurgie begonnen haben, können diese nach den bisher gültigen Bestimmungen innerhalb einer Frist von sieben Jahren abschließen und die entsprechenden Bezeichnungen führen.“

Auch hier soll nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die speziellen Übergangsbestimmungen in den einzelnen Landesärztekammern voneinander abweichen können.

Die Aktualisierung der Weiterbildungsbefugnisse wird in den Landesärztekammern zum Teil sehr unterschiedlich gehandhabt.

„Auf Grund der obigen Darlegungen wäre es ausgesprochen erfreulich und für jeden einzelnen Kollegen eventuell von besonderer Bedeutung, sich im Zweifelsfall bei Fragen an die jeweils zuständige Ärztekammer zu wenden, da nur diese im Einzelfall eine verbindliche Aussage zu den angesprochenen Themenfeldern treffen kann.“

Die DGAV bemüht sich, mit dem „Gemeinsamen Weiterbildungsausschuss DGCH/BDC“ für alle Kammern Vorschläge für die Richtlinien zu erstellen.

3. Reisestipendium, Hospitationsstipendium

Wir möchten nochmals dringend auf die Möglichkeiten von Reise- und Hospitationsstipendien aufmerksam machen. Das Hospitationsstipendium ist für Klinikbesuche in Deutschland und das Reisestipendium für Aufenthalte im Ausland vorgesehen. Bewerbungsbedingungen- und fristen für Reisestipendien und Hospitationsstipendien sind auf unserer Website nachzulesen.

4. Auszeichnungen und Preise beim kommenden Chirurgenkongress 2011

  1. Rudolf-Nissenpreis (Preisgeld 7000€ für herausragende wissenschaftliche Tätigkeiten)
  2. Theodor-Billroth-Preis (Preisgeld 3000€ für eine herausragende Habilitationsleistung)
  3. Walter-Brendel-Preis (Preisgeld 1000€ für eine herausragende Dissertation)
  4. Carl-Langenbuch-Preis (Preisgeld 2000€ für den besten Vortrag)
  5. Kongressstipendien für die Besten der Viszeralchirurgie (Habilitanden und Doktoranden)
  6. Posterpreise

Für die Preise 1 – 3 muss eine schriftliche Bewerbung (Bedingungen siehe Website) erfolgen.

5. Modul 6 „Oberer GI-Trakt“ von „Jungen Chirurgen für Junge Chirurgen“ in München am 16.10-17.10.2010

Diese Veranstaltung war ein voller Erfolg. Die schriftliche Beurteilung der Veranstaltung durch die Teilnehmer war überwältigend. Machen Sie Ihre jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufmerksam auf die noch in diesem Jahr stattfindenden Module!

Nächste Veranstaltung: Modul 9 „Gefäß-, Thorax- und Kinderchirurgie in Dresden am 28.-30.10.2010

 

In Kürze werden wir Sie mit weiteren Informationen versorgen.

Für heute mit besten Grüßen aus Berlin

Ihr


Prof. Dr. med. H.J. Buhr
Sekretär der DGAV