09. Dezember 2013

Nachrichten aus der DGAV im Dezember 2013

Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie

Liebe Frau Kollegin,
lieber Herr Kollege,

heute möchte ich Ihnen wiederum einige Neuigkeiten aus der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie übermitteln:

1. Was beinhaltet der Koalitionsvertrag für die Allgemein- und Viszeralchirurgie?

Nach der Bundestagswahl im September wurde wochenlang über einen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD verhandelt, der jetzt den Parteigremien bzw. –mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt wurde:

Deutschlands Zukunft gestalten
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
18. Legislaturperiode

Die FAZ vom 30.11.2013 (Niels Minkmar) schreibt: „Der Vertragsentwurf zur Großen Koalition ist der netteste politische Text in deutscher Sprache seit Menschengedenken.“

Aber was beinhaltet der Koalitionsvertrag für die Allgemein- und Viszeralchirurgie?

Gesundheitsversorgung

  • „Leistungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbereich wollen wir überwinden, indem das Entlassungsmanagement durch eine gesetzliche Koordinationsfunktion der Krankenkassen ergänzt wird. …“
  • „Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung mit Routinedaten wird ausgebaut. Wir werden gesetzlich ein Institut begründen, das dauerhaft und unabhängig die Qualität der ambulanten und stationären Versorgung ermittelt. ….. Die gesetzlichen Krankenkassen werden verpflichtet, dem Institut geeignete pseudonymisierte Routinedaten zur Verfügung zu stellen.“
  • „Die Verfügbarkeit der Routinedaten aus der gesetzlichen Krankenversicherung für die Versorgungsforschung und für das Versorgungsmanagement der Krankenkassen wollen wir erhöhen. Die Morbidität soll künftig zudem nicht nur mit Leistungsdaten bestimmt werden, mittelfristig sollen auch epidemiologische Daten herangezogen werden. ….“
  • „Zur Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung wird ein Innovationsfonds geschaffen. …. Für Versorgungsforschung werden Mittel in Höhe von insgesamt 75 Mio. Euro verwendet. …“ 

Krankenhausversorgung

  • „... Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, nach dem neuesten medizinischen Stand und in bester Qualität behandelt zu werden. In einer Qualitätsoffensive werden wir die Qualität der stationären Versorgung verbessern. Qualität wird als weiteres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingeführt. ….“
  • „In dem neu zu gründenden Qualitätsinstitut werden sektorenübergreifend Routinedaten gesammelt, ausgewertet und einrichtungsbezogen veröffentlicht. … Der Medizinische Dienst der Krankenkassen soll zur Überprüfung der Vorgaben des GBA zur internen und externen Qualitätssicherung zukünftig unangemeldet Kontrollen in den Krankenhäusern durchführen. …“
  • „… Die jährlich zu erstellenden Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen verständlicher, transparenter und als Grundlage für die Patientenentscheidung präziser werden. … Aspekte der Patientensicherheit sowie Ergebnisse von Patientenbefragungen sind zu integrieren. Dazu soll das Qualitätsinstitut eine online einsehbare Vergleichsliste erstellen und führen. … Die teilweise in Krankenhäusern bereits genutzten OP-Sicherheits-Checklisten werden allgemeiner Standard der Qualitätssicherung.“
  • „Gute Qualität muss sich für die Krankenhäuser auch finanziell lohnen. Die Menge soll künftig nur da berücksichtigt werden, so sie entsteht. … Leistungen mit nachgewiesen hoher Qualität können von Mehrleistungsabschlägen ausgenommen werden, für besonders gute Qualität sind Zuschläge möglich. Umgekehrt sollen bei unterdurchschnittlicher Qualität für einzelne Leistungen auch höhere Abschläge möglich sein. Die Qualität soll dabei risikoadjustiert und anhand wesentlicher Indikatoren gemessen werden. …“
  • „Zur weiteren Stärkung der Qualität in der Versorgung wird für vier vom GBA ausgewählte planbare Leistungen den Krankenkassen in den Jahren 2015 bis 2018 die Möglichkeit gegeben, modellhaft Qualitätsverträge mit einzelnen Krankenhäusern abzuschließen. Die Kriterien für Qualitätsverträge werden von den Krankenkassen auf Landesebene einheitlich und gemeinsam festgelegt….“
  • „Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass nur Operationen durchgeführt werden, die auch tatsächlich medizinisch notwendig sind. Daher haben Patienten zukünftig regelhaft die Möglichkeit, eine Zweitmeinung bei einem weiteren Facharzt oder Krankenhaus einzuholen. … Die Ärzte müssen bei Indikationsstellung die Patienten über deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufklären. Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. …“
  • „Register verbessern aufgrund ihrer Langzeitbeobachtungen die Patientensicherheit und Qualität. Wir werden als ersten Schritt ein Transplantationsregister und ein Implantateregister aufbauen, die Datenlieferung ist verpflichtend. …“
  • „… Informationen zu Krankenhausinfektionen müssen verpflichtender Bestandteil der Qualitätsberichte werden. …“
  • „Wir werden die besonderen Aufgaben der Universitätskliniken und der Krankenhäuser der Maximalversorgung besser im DRG-System vergüten. …“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zusammenfassend lässt sich eindeutig feststellen, die Gesundheitspolitik wird sich in Zukunft, zumindest in der nächsten Legislaturperiode, auf die Qualität der medizinischen Leistungen konzentrieren.

Eine wichtige Steuerungsgröße in der Klinikfinanzierung soll die nachgewiesene Qualität der Behandlung werden. Kliniken, die gut abschneiden, bekommen mehr Geld, den anderen können Abschläge drohen. Dazu muss die stationäre Versorgung noch besser mit der ambulanten verzahnt werden, die Qualität der Behandlung soll in der Nachsorge unter Umständen durch niedergelassene Ärzte gemessen werden. Patienten sollen sich mit den Daten selbst ein Bild über die Qualität der Kliniken machen.

Das Ziel der DGAV ist seit Jahren, mit Hilfe von risikoadjustierten Registern die chirurgische Qualität festzuhalten. Glücklicherweise haben viele Kolleginnen und Kollegen diese durch die DGAV gebotene Möglichkeit erkannt und beteiligen sich an den einzelnen Registern. Um mit unseren Registern jedoch mehr Gehör in der Gesundheitspolitik zu finden, ist es dringend erforderlich, dass sich noch mehr Kliniken mit noch mehr Fällen an den DGAV-Registern beteiligen. Ich kann den oft ausgesprochenen Appell an Sie nur wiederholen.

2. Studentischer OP-Assistent

Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Junge Chirurgen hat unter der Leitung von Herrn Zaczek, Evangelisches Krankenhaus Herne, ein Konzept für einen Studentischen OP-Assistenten erstellt. Ziel ist es, Studierende schon frühzeitig für die Chirurgie zu faszinieren und somit einen Beitrag für mehr chirurgischen Nachwuchs zu leisten.

Bereits im Laufe des Studiums sollen Erfahrungen im OP-Alltag gesammelt werden. Die Anforderungen fassen einen theoretischen und einen praktischen Teil sowie einen Katalog an OP-Assistenzen zusammen. Im Rahmen eines Abschlussgespräches werden diese geprüft. Ziel ist es, den Studierenden das nötige Handwerkszeug an die Hand zu geben, das für einen deutlich aktiveren Einsatz im OP notwendig ist.

Sollten Sie Interesse an diesem Konzept „Studentischer OP-Assistent“ haben, sich für die Ausbildung der Studierenden interessieren bzw. Ihren Beitrag für chirurgischen Nachwuchs leisten, erhalten Sie entweder Informationen über die Geschäftsstelle der DGAV, Frau Lorenz, info(at)dgav.de, oder direkt von Herrn Michael Zaczek, michael.zaczek(at)junge-chirurgie.de

Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet vom Institut für Soziologie der Ruhr-Universität Bochum.

Es ist geplant, nach Abschluss dieser Ausbildung und nach Erhalt eines Zertifikates  

eine Studenten-Börse

einzurichten.
Was wollen wir damit erreichen?

Es zeigt sich immer wieder, dass in der Urlaubszeit viele Krankenhäuser ihre OP-Kapazitäten aufgrund von fehlendem Personal reduzieren müssen. Über diese Studenten-Börse wollen wir dann diesen Krankenhäusern die Möglichkeit geben, für einen bestimmten Zeitraum einen Studierenden, der schon sehr viele Kenntnisse im OP und in der Allgemein- und Viszeralchirurgie gewonnen hat, zu vermitteln.

Diese Börse wird in der DGAV-Geschäftsstelle eingerichtet. Bei Bedarf bitten wir dann um frühzeitige Bewerbung um einen Studentischen OP-Assistenten.

Es grüßt Sie herzlich aus Berlin,
verbunden mit guten Wünschen für die noch verbleibende Adventszeit

Ihr
Prof. Dr. H. J. Buhr
Sekretär der DGAV