22. März 2020

DGAV Rundschreiben zu OP-Indikationen

Liebe Frau Kollegin,
Lieber Herr Kollege,

unser aller Gedanken drehen sich in diesen Tagen nahezu ausschließlich um die Frage, hoffentlich wird der Verlauf der Epidemie nicht so schlimm werden und hoffentlich bleiben unser Krankenhaus, meine Mitarbeiter und ich mit meiner Familie verschont.

Ministerien verschiedener Bundesländer haben nun zeitlich begrenzte Verordnungen erlassen, nicht notwendige chirurgische Eingriffe zu verschieben und nur noch dringliche vorzunehmen. Diesen Verordnungen ist Folge zu leisten. Solch eine Situation hat es in deutschen Krankenhäusern bisher noch nie gegeben.

Dies führt in einigen Häusern bereits zu Diskussionen mit den Nachbarfächern, was ist eine dringliche Operation und was nicht?

Daher hat die DGAV eine Liste von Erkrankungen zusammengestellt, die als Indikation für eine dringliche Operation in Frage kommen könnten:

  • Krebspatienten, unabhängig vom Organ
  • Endokrine Erkrankungen:
    • nicht konservativ zu behandelnde Schilddrüsenüberfunktion
    • Trachea einengende Schilddrüsenvergrößerungen
    • hormonbildende Tumore der Nebenniere, Pankreas
    • Phäochromozytom
  • Hernien mit Inkarzeration oder Verdacht
  • Perforationen Hohlorgane
  • GI-Blutungen
  • Ileus
  • akutes Abdomen
  • Pankreatitis
  • Akute Galle
  • Akute Appendizitis
  • Toxische Colitis Ulcerosa bzw. Morbus Crohn
  • Organtransplantation/-explantation

Diese Zusammenstellung soll Ihnen bei der Entscheidung zu einer dringlichen Operation helfen.

Auch in diesen Zeiten bleibt eine Indikation zur Operation eine chirurgische Entscheidung. Der Chirurg trägt letztendlich die Verantwortung. Dabei hat er den individuellen Patienten mit seiner Erkrankung und eventuelle Risikofaktoren bzw. die Komplexität der Situation zu bedenken. Das bedeutet, dass auch Eingriffe bei Erkrankungen durchgeführt werden könnten, die nicht auf der obigen Liste aufgeführt sind.

Andere Kliniken haben eine andere Wahl getroffen, wann dringlich operiert werden sollte:
Sie haben ein Zeitfenster definiert, das heißt, eine OP-Indikation besteht, wenn es nach medizinischer Einschätzung innerhalb dieses Zeitfensters zu einer nicht tolerablen Verschlechterung der Erkrankung führen würde.

Die DGAV wünscht Ihnen insbesondere: Bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen aus Berlin

Ihr
H. J. Buhr
Sekretär