Anerkannte Fortbildungsveranstaltungen für die Zertifizierung

Die Zertifizierungsordnung der DGAV fordert von den anerkannten Chirurgen, die ein zertifiziertes Zentrum repräsentieren, die regelmäßige Teilnahme an qualifizierten, zertifizierungsbezogenen Fortbildungsveranstaltungen (vgl. auch §§ 5, Abs. 3 und 98 der Ordnung). Insgesamt müssen pro Jahr durch Teilnahme an einer oder mehrerer dieser Veranstaltungen mindestens 16 Zertifizierungspunkte erworben werden. Bei Veranstaltungen im Ausland, bei denen keine Zertifizierungspunkte vergeben werden, werden pro nachgewiesenem Teilnahmetag 8 Punkte angerechnet (vgl. auch § 5 Abs. 3 ZertO).

Die anerkannten Veranstaltungen finden Sie hier.