Übersicht

Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Coloproktologie (CACP)
Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Coloproktologie (CACP)

Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Coloproktologie (CACP) vertritt den Schwerpunkt Coloproktologie innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV). Die Coloproktologie ist ein integraler Bestandteil der Chirurgie und macht in vielen chirurgischen Kliniken und Abteilungen den Großteil der viszeralchirurgischen Eingriffe aus.

Eine Unterteilung in allgemeine und spezielle chirurgische Coloproktologie erscheint sinnvoll, wenn auch die Übergänge fließend sind. Die allgemeine Coloproktologie beinhaltet beispielsweise die Behandlung der Appendicitis, Divertikulitis sowie onkologische Resektionen des Dickdarms. Häufige allgemeine, proktologische Erkrankungen stellen das Hämorrhoidalleiden, einfache Analfisteln und Analfissuren sowie der infizierte Sinus pilonidalis dar.

Im Gegensatz dazu beinhaltet die spezielle Coloproktologie die multimodale Therapie des Rektumkarzinoms, die wiederum aus chirurgischer Sicht von transanalen Tumoroperationen bis zu multiviszeralen Resektionen beim lokal fortgeschrittenen Karzinom reicht. Weiterhin ist die interdisziplinäre Therapie der chronisch entzündlichen Darmerkrankungen zu nennen. Auf proktologischer Ebene erfordert die Diagnostik und Therapie der komplexen Beckenbodenfunktionsstörungen, etwa der anorektalen Inkontinenz, der vielen Formen der outlet obstruction aber auch der sog. komplexen Fisteln z. B. beim M. Crohn spezialisierte Einrichtungen.

Um diesen Gedanken Rechnung zu tragen, hat sich der Vorstand seit langer Zeit darum bemüht, entsprechende Anerkennungen bzw. Zertifikate für Kompetenz- und Referenzzentren auszusprechen, um auch nach außen hin die hohen Qualitätskriterien und -standards der Arbeitsgemeinschaft und ihrer Mitglieder zu dokumentieren.

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Ziele und Aufgaben

Wesentliche Aufgaben der CACP sind:

  1. Vorbereitung, Mitgestaltung und Begleitung lokaler, nationaler und internationaler Kongresse, Symposien und Workshops
  2. Zertifizierungen von Kompetenz- und Referenz-Zentren für chirurgische Koloproktologie
    Weitere Informationen
  3. Kontinuierliche enge Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen deutschen und europäischen Gesellschaften, beispielsweise
  4. Initiierung und Begleitung von wissenschaftlichen Studien

Wie jede Arbeitsgemeinschaft lebt auch die CACP vom kontinuierlichen und konstruktiven Austausch mit seinen (potentiellen) Mitgliedern. Der Vorstand der CACP lädt Sie recht herzlich zu diesem Austausch ein und ist stets für Mitteilungen, Anregungen und Kritik offen.

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Mitgliedschaft

Einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft können Sie hier online oder postalisch stellen.

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Kriterien zur Vergabe des CACP-Logos

Kriterien-Katalog zur Vergabe des CACP - Logos für wissenschaftliche Veranstaltungen (Stand: 01.01.2009)

Beantragen Veranstalter das Logo der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft für Coloproktologie (CACP) auf Ihrem Programm (Flyer, Internetankündigung, etc.) für wissenschaftliche Veranstaltungen verwenden zu dürfen, so sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Der verantwortliche Veranstalter muss Mitglied der DGAV und der CACP sein.
  2. Der Antrag ist mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung an den Vorsitzenden der CACP zu stellen.
  3. Die Veranstaltung muss eine klare wissenschaftliche Zielsetzung haben.
  4. Das endgültige Programm wird zur Beurteilung vorgelegt.
  5. Die Finanzierung der Veranstaltung (Einnahmen, Kosten etc.) ist anzugeben.
  6. Neben dem Logo ist die Kooperation mit der Angabe „unter Schirmherrschaft von“ oder „unterstützt von“ zu kennzeichnen.

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Kriterien zur Vergabe des CACP-Herbstsymposiums

Kriterien-Katalog zur Organisation bzw. Vergabe der diversen Kongresse und Tagungen der CACP (Stand: 01.01.2009)

Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Coloproktologie (CACP) ist offiziell inhaltlich beteiligt bei folgenden Jahrestagungen:

  1. Deutscher Koloproktologenkongress
    im Frühjahr in München, gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Koloproktologie (DGK) und dem Berufsverband der Coloproktologen Deutschlands (BCD).
  2. Jahreskongress der Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (sog. Chirurgenkongress)
    im Mai alternierend in München und Berlin.
  3. Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV)
    im Rahmen der Jahrestagung „Viszeralmedizin“ gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Verdauung und Stoffwechsel (DGVS), im Herbst, wechselnde Veranstaltungsorte. Im Rahmen dieses Kongresses findet die offizielle Mitgliederversammlung der CACP statt. Somit ist dieser Kongress als die Hauptveranstaltung der CACP anzusehen.
  4. Herbsttagung der CACP
    im Spätherbst, alternierende Veranstaltungsorte

Der Vorstand der CACP, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertr. Vorsitzenden und Schriftführer sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern (das 4. Mitglied repräsentiert die Niedergelassenen in der CACP), trägt grundsätzlich die Verantwortung für die Planung der CACP-Sitzungen der Kongresse 1. bis 3., selbstverständlich in enger Absprache mit den anderen wissenschaftlichen Gesellschaften und Veranstaltern. Die Planung beinhaltet u. a. die Festlegung der Themen, Referenten sowie Vorsitzenden.

Für die Ausrichtung der sog. Herbstagung der CACP (s. 4.) kann sich grundsätzliches jedes Mitglied der CACP bewerben. Die Bewerbung ist dem Vorsitzenden der CACP anzuzeigen. Nach Prüfung des Antrags durch den Vorstand erfolgt eine offizielle Abstimmung über den Antrag im Rahmen der jährlichen Mitglieder-versammlung (s. 3.).

Für die Bewerbung und Vergabe gelten grundsätzlich folgende Kriterien:

  1. Der verantwortliche Veranstalter ist Mitglied der DGAV und der CACP
  2. Der Antrag ist an den Vorsitzenden der CACP zu stellen
  3. Die Veranstaltung muss eine klare wissenschaftliche Zielsetzung haben
  4. Die Finanzierung der Veranstaltung obliegt vollständig dem Veranstalter
  5. Das endgültige Programm wird zur Beurteilung dem Vorstand vorgelegt
  6. Die Vorstandsmitglieder werden im wissenschaftlichen Programm berücksichtigt
  7. Die Vorstandsmitglieder erhalten eine Erstattung der Reise- und Übernachtungskosten

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